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2011-09-30 15:38 von Hans Wessels
2011-07-04 15:38 von Hans Wessels
| Haus Moritz (VHTS und OGS) Tel: 0 28 71 / 1 42 55 |
In
den Räumen des Gebäudes an der Möllenstegge (Haus Moritz) betreuen
unsere Mitarbeiterinnen die in der verlässlichen Halbtagsschule
angemeldeten Kinder. In eigenen, gestalteten Räumen bieten sie eine
Vielzahl von Spielen und anderen Aktivitäten an. Die tägliche Betreuung
ist von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr vor und nach dem Unterricht
gewährleistet. Träger der verlässlichen Halbtagsschule ist die
Freizeitanlage am Aa-See e.V.. Was ist das? Im Kindergarten waren Sie es gewohnt, dass Sie Ihr Kind zu festen Zeiten bringen und abholen konnten. Sie konnten sich 100%ig auf die Betreuungszeiten des Kindergartens verlassen und die Zeiten dazwischen fest verplanen. Die Grundschulen können Ihnen hingegen nicht garantieren, dass Ihr Kind jeden Tag von 8.00-13.00 Uhr Schule hat. Aus pädagogischen und manchmal auch aus organisatorischen Gründen kann -trotz aller Bemühungen- der Unterricht nicht immer um 8.00 Uhr beginnen, manchmal muss er sogar ganz ausfallen. Um diese Lücken vor bzw. nach dem eigentlichen Unterricht abzudecken, um Ihnen also verlässliche Betreuungszeiten für ihr Kind in der Schule zu garantieren, wurde das Angebot der verlässlichen Halbtagsschule eingerichtet. Hier können Sie Ihr Kind über den normalen Unterricht hinaus betreuen lassen. Die Kernzeiten liegen zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr. Das tatsächliche Betreuungsangebot geht darüber hinaus, wobei die Anfangs- und Endzeiten von Schule zu Schule unterschiedlich sind. |
Was wird geboten?
Betreuung Ihres Kindes ist in das pädagogische Konzept der Schule
eingebunden. Ihr Kind wird in der Regel von einer erfahrenen Erzieherin
betreut. Es bekommt Bastel- und Spielangebote oder kann die
Hausaufgaben machen (Das ist jedoch nicht als Hausaufgabenhilfe zu
verstehen!). Weitere Fragen dazu werden Ihnen gerne von der
Schulleitung und der jeweiligen Betreuerin beantwortet.
Wer ist der Träger der verlässlichen Halbtagsschule?
Der
Freizeitanlage am Aa-See e.V. wurde an der Biemenhorster Schule durch
Beschluss der Schulkonferenz die Trägerschaft für die verlässliche
Halbtagsschule übertragen.
Was kostet das?
Die "verlässliche Halbtagsschule"
wird vom Land NRW und der Stadt Bocholt finanziell unterstützt. Die
Fortsetzung der öffentlichen Zuschüsse stellt neben den Eigenanteilen
der Eltern einen wesentlichen Eckpfeiler der Finanzierung dar.
Die Eigenanteile der Eltern werden in Absprache mit der örtlichen
Schulleitung und ggf. dem Förderverein von uns kostendeckend
festgelegt. Sie bewegen sich in einem engen abgestimmten Rahmen, der
noch unter den niedrigsten Kindergartengebühren liegt. Die Höhe des für
Ihre Schule gültigen Elternanteils, wie auch die täglichen
Betreuungszeiten entnehmen Sie bitte dem Anmeldebogen. Der verminderte
Beitrag für ein 2. oder weiteres Kind kann nur in Anspruch genommen
werden, wenn bereits für ein Kind an dieser Schule der volle Beitrag
gezahlt wird.
Die Elternanteile sind im Lastschriftverfahren im Voraus für ein
Schulhalbjahr (jeweils am 1. Werktag im August und Februar ) oder in 6
gleichen Teilbeträgen je Schulhalbjahr (jeweils am 1. Werktag eines
jeden Monats durchgehend auch in den Ferien) zu bezahlen.
(Monatsbeitrag: 21 € pro Kind; Geschwisterkinder zahlen die Hälfte)
Was muss ich noch beachten?
Bitte geben Sie für jedes Kind eine Anmeldung ab.
Wenn
im begründeten Ausnahmefall (z.B. Platzmangel) ihre Anmeldung nicht
berücksichtigt werden kann, werden wir Sie kurzfristig informieren,
ansonsten ist Ihre Anmeldung verbindlich. Mit Annahme ihrer Anmeldung
kommt zwischen Ihnen und uns ein Betreuungsvertrag zustande, der
zunächst bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres gilt und Sie zur
Zahlung des für ein Schulhalbjahr oder Teile davon festgesetzten
Eigenanteils verpflichtet, wobei unsere Leistung als erbracht gilt,
wenn wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Betreuung in Anspruch zu
nehmen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres
Schulhalbjahr, wenn er nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf des
Schulhalbjahres bei uns formlos schriftlich gekündigt wird. Das 1.
Schulhalbjahr beginnt am 01.08. und endet am 31.01. des darauf
folgenden Jahres (letzter Kündigungstermin 31.12.), das 2.
Schulhalbjahr beginnt am 01.02. und endet am 31.07. des gleichen Jahres
(letzter Kündigungstermin 30.06.).
Scheidet Ihr Kind zum Ende des 4. Schuljahres aus der Schule aus oder
muss das Kind aus pädagogischen Gründen von der Betreuung
ausgeschlossen werden, so endet der Betreuungsvertrag automatisch zum
Ende des Schulhalbjahres, bzw. Monatsende, ohne dass es einer Kündigung
bedarf. Bitte teilen Sie uns einen Schulwechsel, Änderungen Ihrer
Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung umgehend mit.
Benachrichtigen Sie bitte die Betreuerinnen, wenn Ihr Kind wegen
Krankheit etc. an der Betreuung nicht teilnimmt. Während der Ferien und
an den beweglichen Ferientagen erfolgt im Rahmen dieses Vertrages keine
Betreuung.
Sollten Sie bisher noch nicht Mitglied im Förderverein Ihrer Schule
sein, so möchten wir Sie nachdrücklich ermuntern, dem Verein
beizutreten und die pädagogische Arbeit zu unterstützen. (Hierzu
erhalten Sie Vordrucke bei der Schulleitung.)
Sollten Sie darüber hinaus einen weiteren Betreuungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an die Leitung der Freizeitanlage am Aa- See e.V., Herrn Kriebel. Wir bieten allen Eltern auch eine Ganztagsbetreuung und eine Betreuung während der Ferien an.